Leistungen
Kern unserer Spezialisierung bilden seit 2001 die folgenden Leistungsfelder zur
- Erfüllung der Compliance-Leitungs-, Steuerungs- und Überwachungspflichten der Mitglieder der Unternehmensleitung
- Erfüllung der Compliance-Überwachungs- und Beratungspflichten der Aufsichtsgremien
- Reduktion der Compliance-Risiken und ihrer wirtschaftlichen Folgen.
Leistungsgruppe 1: Compliance-Systeme und ihre Bestandteile
Aufbau, Überarbeitung und Verbesserung von Compliance-Managementsystemen und ihrer pflichtgemäß integrierten Teile zur Gewährleistung der rechtlich geforderten Wirksamkeit. Im Kern geht es um die Kontrolle und Steuerung der Compliance-Risiken sowie um nachweislich wirksame Bestandteile, Instrumente, Abläufe und Umsetzung. Essentiell ist die behörden- und stakeholdergerechte Dokumentation als Voraussetzung des Pflichtennachweises der Unternehmensleitung und der übrigen am Compliance Management Beteiligten. In alle Maßnahmen fließt die Erfahrung aus zahlreichen Unternehmen ein.
Beispiele
Leistungsgruppe 2: Compliance-Risikoanalyse
Fachgerechte und dokumentierte wirksame Analyse der Compliance-Risiken des Unternehmens als essentielle rechtliche und tatsächliche Grundvoraussetzung des pflichtgemäß wirksamen Compliance-Managements.
Beispiele
Leistungsgruppe 3: Dokumentation zur Freizeichnung
„Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erfolgt.“ (Zitat Staatsanwaltschaft) - Fachgerechte Dokumentation der Wirksamkeit des Compliance-Systems zum Nachweis erfüllter Compliance-Leitungs-, Steuerungs- und Überwachungspflichten gegenüber Behörden, Aufsichtsgremien, Anteilseignern, Investoren, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern. Erforderlichenfalls substantiiertes Nachholen der Dokumentation früherer Jahre zur Sicherung des Pflichtennachweises der Unternehmensleitung.
Beispiele
Leistungsgruppe 4: Interner Compliance Officer auf Zeit
Vorübergehend in Voll- oder Teilfunktion fest im Unternehmen installiert. Wirksame und wirtschaftliche Erfüllung der Compliance-Aufgaben aus dem Unternehmen heraus. Nachweis der pflichtgemäßen und wirksamen Delegation der Compliance-Pflichten durch die Unternehmensleitung an einen zweifelsfrei qualifizierten Kompetenzträger. Wirksamkeit und Effizienz sowie Nutzung der Compliance-Erfahrungen zahlreicher Unternehmen.
Beispiele
Leistungsgruppe 5: Externer Compliance Officer
Kontinuierliche flexible Teilunterstützung des Compliance Managements durch Co-Sourcing oder Outsourcing. Erfüllung aller Aufgaben eines fest angestellten internen Compliance Officers durch kontinuierliche Erreichbarkeit und regelmäßige Präsenz im Unternehmen. Mögliche Ombudsfunktion und Compliance-Sprechstunde für Mitarbeiter. Entfaltet die gleichen Vorteile und Wirkungen wie ein interner Compliance Officer der Leistungsgruppe 4.
Beispiele
Leistungsgruppe 6: Sachverhaltserforschung
Durchführung und Koordination unternehmensinterner Sachverhaltsklärungen nach möglichem oder tatsächlichem Compliance-Fehlverhalten. Unverzügliche Initialisierung und wirksame Verfahrensweisen als Rechtspflicht der Unternehmensleitung. Fachgerechte Dokumentation für die externen Rechtsanwälte sowie zum wirksamen Pflichtennachweis gegenüber Behörden, Aufsichtsgremien, Anteilseignern und anderen Stakeholdern. Schadensbegrenzung und -rückgewinnung sowie Verringerung von Folgeschäden. Ermöglichen und Beschleunigung von Verfahrenseinstellungen. Pflichtgemäße wirksame Lückenschließung des Compliance-Systems zur Prävention ähnlicher Sachverhalte. Positive operative und strategische wirtschaftliche Wirkungen.
Leistungsgruppe 7: Audit, Due Diligence, Auditvorbereitung, Gutachten und Zertifizierung
Zum freizeichnenden Nachweis der Wirksamkeit des Compliance-Systems oder einzelner Elemente dokumentierte Grundeinschätzungen, kurze „Puls Checks“ sowie Audits nach behördlich und international anerkannten Prüfstandards. Compliance Due Diligence-Prüfungen von Tochterunternehmen, Geschäftspartnern sowie vor M&A zur Haftungsfreizeichnung und Risikominderung. Vorbereitung und Begleitung von Audits von Wirtschaftsprüfern zur Ergebnisverbesserung und Kostensenkung. Fachgerechte Dokumentation als Pflichtinformation für die Unternehmensleitung sowie für Aufsichtsgremien, Behörden, Investoren, Banken und andere Stakeholder.
Leistungsgruppe 8: Compliance in Auslandsmärkten
Bei Aktivitäten in schwierigen Märkten im Nahen, Mittleren und Fernen Osten, Afrika oder in Mittel- und Südamerika muss die Unternehmensleitung pflichtgemäße Compliance-Risikoanalysen erstellen sowie das Compliance-System des Unternehmens - und oftmals auch das der Geschäftspartner - anpassen. Rechtlich und wirtschaftlich erforderliche Aktivitäten sind regelmäßig Business Partner Due Diligence-Prüfungen, pre-M&A Due Diligence, geänderte oder neue Trade-, Export-Import- oder Sanctions Policies sowie mitunter die Implementierung von Basis-Compliance-Systemen für ausländische Geschäftspartner. Neben der eigenen Umsetzungserfahrung in den Emerging Markets binden wir bei Bedarf muttersprachliche und landesspezifisch qualifizierte Rechtsanwälte aus den namhaftesten internationalen Kanzleien auf der Grundlage enger, langjähriger Zusammenarbeit mit ein.
Hier Anhang # 5 : pdf: Übersicht über die 8 Leistungsgruppen